AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Abenteuer und Erlebnispädagogik, www.hoodis.de

 

1.     Art, Umfang und Preis

 

Zwischen dem Kunden und HOODIS werden Art, Umfang und Preis einer Leistung

 schriftlich vereinbart. Bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. Unwetterwarnungen) kann HOODIS die zu erbringende

 Leistung , nach Rücksprache mit dem Kunden, gegebenenfalls aberauch selbstständig ändern.

 

 

2.     Aufsichtspflicht und Verantwortung für Gruppen

 

 Nimmt ein Betreuer einer Organisation / Firma / Bildungsträger / Schule an einer

 Veranstaltung von HOODIS mit seiner Gruppe teil, hat er, gegenüber den Teilnehmer seiner Gruppe weiterhin die Aufsichtspflicht.

 Der Kunde/Betreuer versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen

 der Personensorgeberechtigten vorliegen.

 Sofern oben genannte Betreuungsperson während des Verlaufs einer Veranstaltung von

 HOODIS, wichtige Aufgaben (z.B. anleiten, sichern, führen) im Rahmen eines

 erlebnispädagogischen Angebotes übernehmen möchte, müssen sich diese den möglichen

 Gefahren bewusst sein und entsprechend Verantwortung tragen. Fühlen sich die Betreuer in

 dieser Situation überfordert, ist dies noch vor Antritt des Projekts bei HOODIS anzugeben,

 HOODIS setzt dann einen erforderlichen zusätzlichen Trainer zzgl. des vereinbarten

 Trainerhonorars ein.

 Minderjährige Kinder können nur in Begleitung des Personensorgeberechtigten oder seines

 vorher bestimmten Vertreters an unseren Veranstaltungen teilnehmen.

 

 

3.  Persönliche Voraussetzung, Gesundheit und Eigenverantwortung

 

 Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko, HOODIS und seine Trainer

 werden die jeweiligen Programme immer so gestalten das jeder Teilnehmer einen sicheren

 Umgang mit den angebotenen Natursportarten erlernt. Auf gefährliche Situationen oder

 Aktionen die ein Verletzungsrisiko bergen weisen wir explizit hin und zeigen Möglichkeiten

 zur Vermeidung.

 Jeder Teilnehmer an unseren Veranstaltungen muss sich im Klaren sein, das er eine besondere

 Verantwortung für sich und seine Gruppenmitglieder trägt.

 Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in

 eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine

 Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige

 Einschränkungen sind bei HOODIS vor Veranstaltungsbeginn anzugeben.

 

 Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist bei normaler psychischer und physischer

 Konstitution möglich.

Bei einem Körpergewicht von über 130 kg ist eine aktive Teilnahme an Kletterelementen nicht möglich.

 Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine Teilnahme an unserer Veranstaltung bei

 Alkohol- und Drogenkonsum, sowie bei Einnahme sonstigen Bewusstseins veränderten Mitteln

 untersagt ist. HOODIS haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und

 Vermögensschäden.

 Bei selbst- oder fremdgefährdetem Verhalten behalten wir uns vor Einzelne oder die gesamte

 Gruppe vom Projekt auszuschließen. Sicherheitsanweisungen der Trainer sind zu befolgen

 und dienen der Sicherheit aller Teilnehmer.

 

 Bei Kletter-, Höhlen- und Mountainbikeangeboten besteht Helmpflicht.

 Bei Floß- und Kanuangeboten besteht Schwimmwestenpflicht (unsichere Schwimmer erhalten eine

 Rettungsschwimmweste). Nichtschwimmer können an Floß- und Kanuangebote nicht teilnehmen. Bei

 Aktionen im Wasser muss grundsätzlich jede Person gut schwimmen können.

 

 

4.     Rücktritt durch den Veranstalter

 

Wir können vom Vertrag zutreten, wenn Ein oder Mehrer Teilnehmer trotz Anmahnung die

Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören und/oder durch Ihr Verhalten eine

Gefährdung von sich selbst und/oder anderen Personen besteht und bei Teilnehmern, die

aufgrund einer persönlichen Fehleinschätzung Ihrer Leistung der Anforderung der

Veranstaltung nicht gewachsen sind.

 Der Veranstalter behält dann den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.

 

 

5.     Haftung der Teilnehmer (Mietvertrag)

 

Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden.

Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände,  die dem Teilnehmer für die Dauer des Angebotes leihweise ausgehändigt wurden.

 

 

6.     Haftung

 

HOODIS haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der

im Vertrag vereinbarten Leistung. HOODIS haftet im Rahmen seiner

Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein

fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verschulden von HOODIS oder der vom Geschäftsführer

mit der Leitung beauftragten Personen zurückzuführen sind.

HOODIS haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte, wertvolle und elektronische

Gegenstände der Teilnehmer. Wir bitten die Teilnehmer, wertvolle und elektronische

Gegenstände nicht zu unserer Veranstaltung mitzunehmen.

 

 

7.     Mitwirkungspflicht des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle

Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor Kündigung des Vertrages gemäß § 651 e

BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb

eines Monats nach vertraglich vorgesehner der Veranstaltung gegenüber uns; geltend zu

machen.

Ansprüche des Teilnehmers nach dem § 651 c bis § 651 f BGB, verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden soll.

 

 

8.     Anmeldung und Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

 

Mit der von HOODIS zurück gesendete Buchungsvereinbarung wird die Anmeldung verbindlich. Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung.

Rücktritt von der Veranstaltung:

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Als Ersatz für

getroffene Vorleistungen und Aufwendungen können wir pauschalisierte Ausfallskosten

berechnen, die sich nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung richten:

 

· Mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Veranstaltungspreises.

  Mehr als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.

· Mehr als 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.

 · Bis zu 2 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Veranstaltungspreises.

 · Am Tag und nach Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.

 

 

Leistungen und/oder entstehende Kosten die infolge der Anmeldung durch den Kunden bei einer Veranstaltung von HOODIS, im Auftrag des Kunden bei Dritten gebucht werden, muss

der Kunde in jedem Fall zu 100% übernehmen.

Für Umbuchungen nach erfolgter Buchbestätigung wird ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Bis zum Veranstaltungsbeginn können

 

Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel der Person

widersprechen, wenn diese unter den Punkten 2- 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

angegebenen Veranstaltungserfordernisse nicht genügt.

 

 

9.     Umwelt- und Naturschutz

 

 Wir bewegen uns bei unseren Angeboten in der Natur. Die Natur ist unsere Grundlage für ein

 erfolgreiches und Ziel gerichtetes erlebnispädagogisches Arbeiten oder die Vermittlung von

 verschiedenen Natursportarten.

 Wir erwarten von unseren Kunden ein umweltverträgliches Verhalten in Naturräumen und die

 Einhaltung von gesetzlichen Naturschutzbestimmungen vor Ort (z.B. Müll mitnehmen).

 Eklatante Verstöße hiergegen können zum vorzeitigen Beenden der Veranstaltung führen.

 

 

 

10. Allgemeines

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB´s hat nicht die

 Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

 

 

 

AGB Stand: Februar 2024