AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abenteuer und Erlebnispädagogik, www.hoodis.de
1. Art, Umfang und Preis
Zwischen dem Kunden und HOODIS werden Art, Umfang und Preis einer Leistung
schriftlich vereinbart. Bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. Unwetterwarnungen) kann HOODIS die zu erbringende
Leistung , nach Rücksprache mit dem Kunden, gegebenenfalls aberauch selbstständig ändern.
2. Aufsichtspflicht und Verantwortung für Gruppen
Nimmt ein Betreuer einer Organisation / Firma / Bildungsträger / Schule an einer
Veranstaltung von HOODIS mit seiner Gruppe teil, hat er, gegenüber den Teilnehmer seiner Gruppe weiterhin die Aufsichtspflicht.
Der Kunde/Betreuer versichert, dass bei Minderjährigen sämtliche Einverständniserklärungen
der Personensorgeberechtigten vorliegen.
Sofern oben genannte Betreuungsperson während des Verlaufs einer Veranstaltung von
HOODIS, wichtige Aufgaben (z.B. anleiten, sichern, führen) im Rahmen eines
erlebnispädagogischen Angebotes übernehmen möchte, müssen sich diese den möglichen
Gefahren bewusst sein und entsprechend Verantwortung tragen. Fühlen sich die Betreuer in
dieser Situation überfordert, ist dies noch vor Antritt des Projekts bei HOODIS anzugeben,
HOODIS setzt dann einen erforderlichen zusätzlichen Trainer zzgl. des vereinbarten
Trainerhonorars ein.
Minderjährige Kinder können nur in Begleitung des Personensorgeberechtigten oder seines
vorher bestimmten Vertreters an unseren Veranstaltungen teilnehmen.
3. Persönliche Voraussetzung, Gesundheit und Eigenverantwortung
Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko, HOODIS und seine Trainer
werden die jeweiligen Programme immer so gestalten das jeder Teilnehmer einen sicheren
Umgang mit den angebotenen Natursportarten erlernt. Auf gefährliche Situationen oder
Aktionen die ein Verletzungsrisiko bergen weisen wir explizit hin und zeigen Möglichkeiten
zur Vermeidung.
Jeder Teilnehmer an unseren Veranstaltungen muss sich im Klaren sein, das er eine besondere
Verantwortung für sich und seine Gruppenmitglieder trägt.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in
eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine
Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige
Einschränkungen sind bei HOODIS vor Veranstaltungsbeginn anzugeben.
Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist bei normaler psychischer und physischer
Konstitution möglich.
Bei einem Körpergewicht von über 130 kg ist eine aktive Teilnahme an Kletterelementen nicht möglich.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine Teilnahme an unserer Veranstaltung bei
Alkohol- und Drogenkonsum, sowie bei Einnahme sonstigen Bewusstseins veränderten Mitteln
untersagt ist. HOODIS haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und
Vermögensschäden.
Bei selbst- oder fremdgefährdetem Verhalten behalten wir uns vor Einzelne oder die gesamte
Gruppe vom Projekt auszuschließen. Sicherheitsanweisungen der Trainer sind zu befolgen
und dienen der Sicherheit aller Teilnehmer.
Bei Kletter-, Höhlen- und Mountainbikeangeboten besteht Helmpflicht.
Bei Floß- und Kanuangeboten besteht Schwimmwestenpflicht (unsichere Schwimmer erhalten eine
Rettungsschwimmweste). Nichtschwimmer können an Floß- und Kanuangebote nicht teilnehmen. Bei
Aktionen im Wasser muss grundsätzlich jede Person gut schwimmen können.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zutreten, wenn Ein oder Mehrer Teilnehmer trotz Anmahnung die
Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören und/oder durch Ihr Verhalten eine
Gefährdung von sich selbst und/oder anderen Personen besteht und bei Teilnehmern, die
aufgrund einer persönlichen Fehleinschätzung Ihrer Leistung der Anforderung der
Veranstaltung nicht gewachsen sind.
Der Veranstalter behält dann den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.
5. Haftung der Teilnehmer (Mietvertrag)
Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden.
Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die dem Teilnehmer für die Dauer des Angebotes leihweise ausgehändigt wurden.
6. Haftung
HOODIS haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der
im Vertrag vereinbarten Leistung. HOODIS haftet im Rahmen seiner
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein
fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verschulden von HOODIS oder der vom Geschäftsführer
mit der Leitung beauftragten Personen zurückzuführen sind.
HOODIS haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte, wertvolle und elektronische
Gegenstände der Teilnehmer. Wir bitten die Teilnehmer, wertvolle und elektronische
Gegenstände nicht zu unserer Veranstaltung mitzunehmen.
7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle
Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor Kündigung des Vertrages gemäß § 651 e
BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehner der Veranstaltung gegenüber uns; geltend zu
machen.
Ansprüche des Teilnehmers nach dem § 651 c bis § 651 f BGB, verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden soll.
8. Anmeldung und Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Mit der von HOODIS zurück gesendete Buchungsvereinbarung wird die Anmeldung verbindlich. Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung.
Rücktritt von der Veranstaltung:
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Als Ersatz für
getroffene Vorleistungen und Aufwendungen können wir pauschalisierte Ausfallskosten
berechnen, die sich nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung richten:
· Mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Veranstaltungspreises.
Mehr als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
· Mehr als 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
· Bis zu 2 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Veranstaltungspreises.
· Am Tag und nach Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.
Leistungen und/oder entstehende Kosten die infolge der Anmeldung durch den Kunden bei einer Veranstaltung von HOODIS, im Auftrag des Kunden bei Dritten gebucht werden, muss
der Kunde in jedem Fall zu 100% übernehmen.
Für Umbuchungen nach erfolgter Buchbestätigung wird ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Bis zum Veranstaltungsbeginn können
Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel der Person
widersprechen, wenn diese unter den Punkten 2- 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
angegebenen Veranstaltungserfordernisse nicht genügt.
9. Umwelt- und Naturschutz
Wir bewegen uns bei unseren Angeboten in der Natur. Die Natur ist unsere Grundlage für ein
erfolgreiches und Ziel gerichtetes erlebnispädagogisches Arbeiten oder die Vermittlung von
verschiedenen Natursportarten.
Wir erwarten von unseren Kunden ein umweltverträgliches Verhalten in Naturräumen und die
Einhaltung von gesetzlichen Naturschutzbestimmungen vor Ort (z.B. Müll mitnehmen).
Eklatante Verstöße hiergegen können zum vorzeitigen Beenden der Veranstaltung führen.
10. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB´s hat nicht die
Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
AGB Stand: Februar 2024